Rechtsanwälte & Fachanwälte

 

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 Durchsetzung Ihrer Rechte im Abgas­skandal

 

- bundesweit -

 

"...besser gleich zum Fachanwalt..."

 

 

Unsere Erfahrung & Qualifikation

 

Fachanwaltskanzlei

 

Prozesserfahrung seit mehr als 10 Jahren

 

 

Kostenfreie Online-Anfrage

 

Konkrete Vorgehensweise

 

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Ist Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen?

 

  • Wir prüfen, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist und sagen Ihnen, welche Ansprüche Sie gegenüber dem Verkäufer und dem Hersteller geltend machen können.

 

 

Fristen und Verjährungen beachten!

 

  • Je nachdem, welche Ansprüche Sie geltend machen wollen, gelten unterschiedliche Fristen und Verjährungen! Nichts ist ärgerlicher,  als wenn Ihnen Ansprüche zustehen, diese aber zu spät geltend gemacht werden. Wir prüfen daher sofort die für Sie relevanten Fristen.

 

 

Unterschiedliche Vorgehensweisen beachten!

 

 

  • Schadensersatzansprüche gegen Händler und Hersteller

 

  • Rückerstattung des Kaufpreises oder

 

  • Schadensersatz wegen Wertminderung des PKW nach Nachrüstung

 

 

 

 

  • Widerruf des PKW-Kreditvertrages oder Leasingvertrages

 

  • Erstattung der Anzahlung sowie der gezahlten Raten für Kunden, die ihren PKW über Autokredit oder Leasing finanziert haben.

 

 

Musterfeststellungsklage

Selbstverständlich beraten wir Sie auch hinsichtlich der Vor- und Nachteile einer Musterfeststellungsklage.

 

Professionelle Einschätzung

der Erfolgsaussichten

 

Wir geben ihnen umgehend eine kostenfreie Einschätzung der Erfolgsaussichten und zeigen Ihnen die konkreten rechtlichen Schritte zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf. Auf dieser Basis entscheiden Sie, ob Sie uns mandatieren möchten.

 

 

Kosten

 

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügten, tragen Sie keine Kosten. Wir übernehmen für Sie die entsprechende Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung.

 

Wenn Sie nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, unterbreiten wir Ihnen vorab einen transparenten Kostenvorschlag, welcher sich selbstverständlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) richtet.

 

 

Sprechen Sie uns daher gerne unverbindlich an.

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Rechtsanwalt & Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

RA Christian Bogdanow, LL.M.

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

RA Dirk Buggenthin, LL.M.

 

Unsere Qualifikation & Erfahrung

 

  • Als Rechts- und Fachanwälte beraten wir bundesweit betroffene Verbraucher über ihre Rechte gegen VW, Audi, Porsche und Mercedes etc.

 

  • Unsere Kanzlei verfügt hierzu über langjährige praktische Erfahrung im Prozessrecht in den Bereichen des Kaufrechts und Finanzierungs- und Leasinggeschäften.

 

  • Als ehemaliger juristischer Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Hamburg verfügt RA Dirk Buggenthin als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht über langjährige praktische Erfahrung in der Beratung betroffener Verbraucher.

 

  • RA Christian Bogdanow betreut als Fachanwalt bereits seit 2015 bundesweit vom Diesel-Skandal betroffene Mandanten.

 

  • Wir betreiben keine Massenverfahren und sind ausschließlich auf Verbraucherseite tätig. Bei uns wird jedes Mandat persönlich und individuell betreut.

 

  • Daher können wir bundesweit auf sehr erfolgreiche Vergleiche und Gerichtsverfahren für unsere Mandanten zurückblicken.

 

Weitere Informationen & Urteile

 

Ansprüche

 

gegen den Verkäufer und Hersteller

 

1. Ansprüche gegen den Verkäufer

 

  • Erstattung des Kaufpreises nach Rücktritt vom Kaufvertrag.

 

Sie geben Ihr Auto zurück und der Händler zahlt Ihnen den Kaufpreis zurück, abzüglich einer Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilo­meter (so das Oberlandesgericht Köln, mit Beschluss vom 28.05.2018, AZ 27 U 13/17 (Link >)

 

Umstritten ist derzeit noch, ob der Kunde sofort vom Vertrag zurücktreten darf oder den Verkäufer zuvor schriftlich zur Nachbesserung aufgefordert und eine unangemessen lange Zeit gewartet haben muss, dass der Händler / bzw. das Autohaus die manipulierte Abgassoftware austauscht (sofort zum Rücktritt berechtigt: Landgericht Krefeld, Urteil vom 14.09.2016, AZ: 2 O 83/16 (Link>)

 

  • Minderung des Kaufpreises wegen Sachmangel.

 

Voraussetzung ist, dass der Wagen nach dem Umbau einen anderen Mangel aufweist. Als solche Mängel können eine Verschlechterung der Motorleitung oder ein erhöhter Kraftstoffverbrauch in Betracht kommen. Lässt sich die Wertminderung schwer beziffern, kann das Gericht diese schätzen.

 

2. Ansprüche gegen den Hersteller

 

  • Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises wegen arglistiger Täuschung.

 

Hierbei handelt es sich um sogenannte deliktische Schadensersatzansprüchen (§§ 823, 826 BGB). D.h., Sie machen hier den Kaufpreis als Schaden geltend, da Sie den Kaufvertrag bei Kenntnis der Manipulation nicht abgeschlossen hätten.

 

Voraussetzung hierfür ist, dass Ihnen ein nachweisbarer Schaden entstanden ist. Ein solcher Schaden kann angenommen werden, wenn das Fahrzeug seine Betriebszulassung oder seine Umweltplakette verliert oder nach der Nachbesserung der Spritverbrauch steigt oder die Fahrleistung sinken. Im Gegenzug für diese Rückerstattung des Kaufpreises ziehen die Gerichte in der Regel eine Nutzungsentschädigung ab, für die Zeit, in der Sie das Auto fahren konnten.

 

Hierzu sind bereits zahlreiche positive Urteile ergangen, welche jedoch noch nicht rechtskräftig sind. Rechtskräftig ist bislang nur das Urteil des Landgerichts Gießen, Urteil vom 6. März 2018, Az. 2 O 448/17. Das Gericht erkannte in dem Handeln des Herstellers eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung.

 

3. Fristen & Verjährungen

 

Sach­mangelrechte gegen den Händler verjähren grundsätzlich zwei Jahre ab Lieferung des Autos.

 

Anders sieht es jedoch das LG Ausgburg, wenn der Kauf­preis nach dem 31.12.2014 gezahlt wurde. Der Kauf­vertrag sei wegen des Verstoßes gegen die EU-Zulassungs­regeln nichtig, da nur Autos mit legaler Motorsteuerung in den Verkehr gebracht werden durften. Händler müssen daher den Kauf­preis auf Basis eine sog. "ungerecht­fertigte Bereicherung" an den Kunden heraus­geben. Solche Forderungen würden erst drei Jahre nach Ende des Jahres der Zahlung verjähren. Nach dieser Rechtsansicht verjähren die Ansprüche gegen den Verkäufer am 31.Dezember.2018.

 

Deliktische Schadensersatzansprüchen gegen entsprechende Hersteller verjähren am 31. Dezember 2018. Melden Sie sich daher bitte zeitnahe, damit uns ausreichend Zeit bleibt, Ihre Ansprüche zu prüfen und verjährungshemmende Maßnahmen einzuleiten oder Klage einzureichen.

 

Für eine umgehende Einschätzung der Erfolgsaussichten rufen Sie uns an

 

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Widerruf

 

des PKW-Kreditvertrages oder Leasingvertrages

 

1. Worum geht es genau?

 

  • Hier geht es um die Erstattung der Anzahlung sowie der gezahlten Raten für Kunden, die ihren PKW über Autokredit oder Leasing finanziert haben

 

  • Besonderheit: Diesel und Benziner sind gleichermaßen betroffen!

 

  • Die Möglichkeit der Rückabwicklung gilt nicht nur für Dieselfahrzeuge, sondern auch für Benziner.

 

2. Wie funktioniert der Widerrufsjoker bei PKW-Verträgen

 

  • Den Widerrufsjoker können Sie bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen in den Kredit- oder Leasingverträgen nutzen.

 

  • Alle Kunden, die ihr Auto über die Bank des Autobauers finanziert haben oder denen vom Verkäufer eine Finanzierung bei einer anderen Bank vermittelt wurde, sollten den Widerrufsjoker prüfen lassen.

 

  • Wenn die Widerrufsbelehrung in den Kreditverträgen fehlerhaft sind oder in dem Vertrag die erforderlichen Pflichtangaben fehlen, führt dies zu einem sogenannten "ewigen Widerrufsrecht", d.h. der Kunde kann den Vertrag auch heute noch rückabwickeln und sein Auto zurückgeben.

 

  • Zahlreiche Banken sind betroffen. Fehlerhafte Kreditverträge kann es nicht nur bei Autobanken wie der VW-Bank , Seat-Bank oder Fiat-Bank geben, sondern auch  bei Autokrediten, die das Autohaus zwischen dem Kunden und anderen Banken vermittelt hat, wie beispielsweise der Commerz Finanz GmbH oder der Santander Consumer Bank.

 

  • Erfolgversprechend sind insbesondere die Prüfungen von Verträgen , die ab dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden, da ab diesem Zeitpunkt die Banken die neuen Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht beachten mussten. Diese Vorschriften wurden jedoch oftmals nicht beachtet oder fehlerhaft umgesetzt.

 

  • Besonders interessant sind die Verträge ab dem 13. Juni 2014.

 

Ab diesem Zeitpunkt  dürfen die Banken bei Autokrediten noch nicht einmal einen Geldbetrag für die Nutzung des Autos einbehalten.

 

Folge: 100% Erstattung von Anzahlung sowie Zins- und Tilgungsleistungen

 

 

  • Aber auch bei Verträgen vor dem 13. Juni 2014 kann eine Rückabwicklung interessant sein.

 

In diesen Fällen kann die Bank jedoch Wertersatz für die Nutzung des PKW verlangen.

 

Berechnung:  Bruttokaufpreis mal die gefahrenen Kilometer geteilt durch die übliche Gesamtlaufleistung (z.B. 200.000 km).

 

 

Wir prüfen Ihren Vertrag und berechnen Ihre voraussichtlichen Ansprüche

 

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für Widerruf des PKW-Kreditvertrages oder Leasingvertrages

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