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Rechtsanwalt & Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
RA Christian Bogdanow, LL.M.
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
RA Dirk Buggenthin, LL.M.
Weitere Informationen & Urteile
Ansprüche
gegen den Verkäufer und Hersteller
1. Ansprüche gegen den Verkäufer
Sie geben Ihr Auto zurück und der Händler zahlt Ihnen den Kaufpreis zurück, abzüglich einer Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilometer (so das Oberlandesgericht Köln, mit Beschluss vom 28.05.2018, AZ 27 U 13/17 (Link >)
Umstritten ist derzeit noch, ob der Kunde sofort vom Vertrag zurücktreten darf oder den Verkäufer zuvor schriftlich zur Nachbesserung aufgefordert und eine unangemessen lange Zeit gewartet haben muss, dass der Händler / bzw. das Autohaus die manipulierte Abgassoftware austauscht (sofort zum Rücktritt berechtigt: Landgericht Krefeld, Urteil vom 14.09.2016, AZ: 2 O 83/16 (Link>)
Voraussetzung ist, dass der Wagen nach dem Umbau einen anderen Mangel aufweist. Als solche Mängel können eine Verschlechterung der Motorleitung oder ein erhöhter Kraftstoffverbrauch in Betracht kommen. Lässt sich die Wertminderung schwer beziffern, kann das Gericht diese schätzen.
2. Ansprüche gegen den Hersteller
Hierbei handelt es sich um sogenannte deliktische Schadensersatzansprüchen (§§ 823, 826 BGB). D.h., Sie machen hier den Kaufpreis als Schaden geltend, da Sie den Kaufvertrag bei Kenntnis der Manipulation nicht abgeschlossen hätten.
Voraussetzung hierfür ist, dass Ihnen ein nachweisbarer Schaden entstanden ist. Ein solcher Schaden kann angenommen werden, wenn das Fahrzeug seine Betriebszulassung oder seine Umweltplakette verliert oder nach der Nachbesserung der Spritverbrauch steigt oder die Fahrleistung sinken. Im Gegenzug für diese Rückerstattung des Kaufpreises ziehen die Gerichte in der Regel eine Nutzungsentschädigung ab, für die Zeit, in der Sie das Auto fahren konnten.
Hierzu sind bereits zahlreiche positive Urteile ergangen, welche jedoch noch nicht rechtskräftig sind. Rechtskräftig ist bislang nur das Urteil des Landgerichts Gießen, Urteil vom 6. März 2018, Az. 2 O 448/17. Das Gericht erkannte in dem Handeln des Herstellers eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung.
3. Fristen & Verjährungen
Sachmangelrechte gegen den Händler verjähren grundsätzlich zwei Jahre ab Lieferung des Autos.
Anders sieht es jedoch das LG Ausgburg, wenn der Kaufpreis nach dem 31.12.2014 gezahlt wurde. Der Kaufvertrag sei wegen des Verstoßes gegen die EU-Zulassungsregeln nichtig, da nur Autos mit legaler Motorsteuerung in den Verkehr gebracht werden durften. Händler müssen daher den Kaufpreis auf Basis eine sog. "ungerechtfertigte Bereicherung" an den Kunden herausgeben. Solche Forderungen würden erst drei Jahre nach Ende des Jahres der Zahlung verjähren. Nach dieser Rechtsansicht verjähren die Ansprüche gegen den Verkäufer am 31.Dezember.2018.
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1. Worum geht es genau?
2. Wie funktioniert der Widerrufsjoker bei PKW-Verträgen
Ab diesem Zeitpunkt dürfen die Banken bei Autokrediten noch nicht einmal einen Geldbetrag für die Nutzung des Autos einbehalten.
Folge: 100% Erstattung von Anzahlung sowie Zins- und Tilgungsleistungen
In diesen Fällen kann die Bank jedoch Wertersatz für die Nutzung des PKW verlangen.
Berechnung: Bruttokaufpreis mal die gefahrenen Kilometer geteilt durch die übliche Gesamtlaufleistung (z.B. 200.000 km).
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