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Rechtsanwälte & Fachanwälte

 

Widerruf von Immobiliendarlehen

 

Als eine im Bank & Kapitalmarktrecht tätige Kanzlei vertreten wir als Rechts- und Fachanwälte bundesweit Mandanten gegen Banken, Sparkassen, Bausparkassen Versicherungen und sonstige Kreditgeber (eine Liste unserer Fälle finden Sie hier >).

 

Erfahrung & Qualifikation

Als ehemaliger juristischer Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Hamburg verfügt Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Dirk Buggenthin über langjährige praktische Erfahrung in der Beratung betroffener Verbraucher.  Herr RA Christian Bogdanow ist bereits seit 2004 als Rechtsanwalt tätig und seit 2012 ebenfalls Fachanwalt für Bank & Kapitalmarktrecht sowie seit 2013 zudem zugelassener Solicitor in England / Wales.

 

Arbeitsweise

Wir betreiben keine Massenverfahren und vertreten ausschließlich private Anleger und Verbraucher. Bei uns wird jedes Mandat persönlich und individuell betreut. Daher können wir bundesweit sehr erfolgreiche Vergleiche und gewonnene Gerichtsverfahren vor Land- und  Oberlandesgerichten vorweisen.

 

Wir bieten für jede Anfrage eine kostenlose Ersteinschätzung, anhand derer Sie entscheiden können, ob Sie uns mandatieren möchten.

 

Sprechen Sie uns daher gerne unverbindlich an.

(040) 228 6016 00

 

Unsere Vorgehensweise

 

Zunächst prüfen wir Ihren Kreditvertrag dahingehend, ob die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Wenn dies der Fall ist, besprechen wir mit Ihnen, welche konkreten Möglichkeiten bestehen, den Vertrag zu widerrufen und welche Vorgehensweise hierbei taktisch am erfolgversprechenden ist.

 

Nicht immer ist es sinnvoll oder nötig, sofort Klage zu erheben. Vielmehr haben wir die Erfahrung gemacht, dass Banken oftmals schon durch unsere außergerichtlichen Anschreiben als Rechts- und Fachanwälte im Wege eines außergerichtlichen Vergleichs bereit ist, Ihren aktuellen Zins zu reduzieren und auf eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verzichten oder - bei bereits getilgten Darlehen - bereits erhaltene Vorfälligkeitsentschädigungen zurückzuzahlen.

 

Solche außergerichtlichen Vergleiche sparen Zeit und Geld und führen zudem meistens dazu, dass auch die jeweiligen Kundenbeziehungen aufrechterhalten werden können.

 

Sollte die Bank sich außergerichtlich nicht vergleichen wollen,  bieten wir selbstverständlich auch an, Ihre Ansprüche im Wege des Klageverfahrens geltend zu machen.

 

Kosten

 

Wir bieten für jede Anfrage eine kostenlose Erstberatung sowie eine kostengünstige Prüfung ihres Darlehensvertrages, anhand derer Sie entscheiden können, ob Sie uns mandatieren möchten. Sprechen Sie uns daher gerne unverbindlich an.

 

(040) 228 6016 00

 

Wenn wir zu der Einschätzung gelangen, dass Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist und Sie uns mit der Vertretung gegenüber Ihrer Bank beauftragen möchten, entsteht für die Vertretung gegenüber Ihrer Bank eine Geschäftsgebühr auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Die Höhe dieser Gebühr richtet sich nach dem Gegenstandswert (auch Streitwert genannt). Den konkreten Wert ermitteln wir anhand Ihres Vertrages und klären Sie hierüber vorab umfassen auf.

 

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir, ob diese Ihren Fall umfasst und führen für Sie eine Deckungsschutzanfrage durch. Bei Zusage entstehen Ihnen (bis auf die zwischen Ihnen und Ihrer Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligung) keine Kosten - weder für Vertretung gegenüber Ihrer Bank, noch für die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

B & B Rechtsanwälte & Fachanwälte

Hansastraße 9

20149 Hamburg

Tel 040 228 6016 00

 

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