Widerruf von Lebens- und Rentenversicherungen

- bundesweit -

 

Verlustfreier Ausstieg aus der Lebensversicherung

 

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Was ist das Ziel und was können Sie erreichen?

 

  • Ziel ist die Rückabwicklung des Vertrages und die Erstattung aller bislang gezahlten Prämien zzgl. Zinsen, Abschlusskosten, Verwaltungskosten und Vermittlungsprovision.

 

(Einbehalten darf die Versicherung lediglich die Risikoaufschläge, die auf den reinen Todesfall- oder Berufsunfähigkeitsschutz entfallen sind).

 

  • Hierdurch erreichen Sie eine deutlich höhere Erstattung, als dies bei einer Kündigung mit Auszahlung des Rückkaufswertes oder einer Beitragsfreistellung der Fall wäre.

 

 

Warum ist dies möglich und was ist die gesetzliche Grundlage?

 

  • Grundlage ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) von 29.07.2015, Az.: IV ZR 448/14. Hiernach ist ein entsprechender Versicherungsvertrag nach einem Widerspruch oder Widerruf nach den sog. „bereicherungsrechtlichen Grundsätzen“ rückabzuwickeln, um für den Kunden einen verlustfreien Ausstieg aus der Lebensversicherung zu gewährleisten.

 

 

Voraussetzungen

 

 

  • Betroffene Verträge

 

  • Grundsätzlich sind alle zwischen 1994 bis 2007 abgeschlossenen  Lebens- und Renten-versicherungen betroffen.

 

  • Dies gilt auch für  Riester- und Rürup- Rentenversicherungen.

 

  • Betroffen sind sowohl bereits gekündigte, regulär abgelaufene sowie noch laufende Verträge.

 

 

  • Fehlerhafte Belehrungen

 

  • Wenn die Widerspruchsbelehrung in Ihrem Vertrag fehlerhaft ist, führt dies dazu, dass die Widerspruchsfrist nicht begonnen hat und Sie daher Ihrem Vertragsabschluss auch heute noch widersprechen können.

 

  • Dies gilt selbst dann, wenn Sie Ihren Vertrag bereits gekündigt haben.

 

So gehen wir vor

 

  • Wir prüfen kostenlos Ihren Vertrag und geben Ihnen eine konkrete Einschätzung  der Erfolgsaussichten.

 

  • Anschließend unterstützen wir Sie bei der Erklärung des Widerspruchs.

 

  • Wenn Ihre Lebensversicherung den Widerspruch nicht anerkennt, stellen wir bei Ihrer Rechtsschutzversicherung eine sog. Deckungsschutzanfrage für Ihren Fall.

 

  • Nach Zusage durch Ihre Rechtsschutzversicherung machen wir Ihre Ansprüche zunächst außergerichtlich und - falls notwendig - auch gerichtlich geltend.

 

 

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