Rechtsanwälte & Fachanwälte
Widerruf von Lebens- und Rentenversicherungen
- bundesweit -
Verlustfreier Ausstieg aus der Lebensversicherung
Was ist das Ziel und was können Sie erreichen?
- Ziel ist die Rückabwicklung des Vertrages und die Erstattung aller bislang gezahlten Prämien zzgl. Zinsen, Abschlusskosten, Verwaltungskosten und Vermittlungsprovision.
(Einbehalten darf die Versicherung lediglich die Risikoaufschläge, die auf den reinen Todesfall- oder Berufsunfähigkeitsschutz entfallen sind).
- Hierdurch erreichen Sie eine deutlich höhere Erstattung, als dies bei einer Kündigung mit Auszahlung des Rückkaufswertes oder einer Beitragsfreistellung der Fall wäre.
Warum ist dies möglich und was ist die gesetzliche Grundlage?
- Grundlage ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) von 29.07.2015, Az.: IV ZR 448/14. Hiernach ist ein entsprechender Versicherungsvertrag nach einem Widerspruch oder Widerruf nach den sog. „bereicherungsrechtlichen Grundsätzen“ rückabzuwickeln, um für den Kunden einen verlustfreien Ausstieg aus der Lebensversicherung zu gewährleisten.
- Grundsätzlich sind alle zwischen 1994 bis 2007 abgeschlossenen Lebens- und Renten-versicherungen betroffen.
- Dies gilt auch für Riester- und Rürup- Rentenversicherungen.
- Betroffen sind sowohl bereits gekündigte, regulär abgelaufene sowie noch laufende Verträge.
- Wenn die Widerspruchsbelehrung in Ihrem Vertrag fehlerhaft ist, führt dies dazu, dass die Widerspruchsfrist nicht begonnen hat und Sie daher Ihrem Vertragsabschluss auch heute noch widersprechen können.
- Dies gilt selbst dann, wenn Sie Ihren Vertrag bereits gekündigt haben.
So gehen wir vor
- Wir prüfen kostenlos Ihren Vertrag und geben Ihnen eine konkrete Einschätzung der Erfolgsaussichten.
- Anschließend unterstützen wir Sie bei der Erklärung des Widerspruchs.
- Wenn Ihre Lebensversicherung den Widerspruch nicht anerkennt, stellen wir bei Ihrer Rechtsschutzversicherung eine sog. Deckungsschutzanfrage für Ihren Fall.
- Nach Zusage durch Ihre Rechtsschutzversicherung machen wir Ihre Ansprüche zunächst außergerichtlich und - falls notwendig - auch gerichtlich geltend.
Kosten
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügten, tragen Sie keine Kosten. Wir übernehmen für Sie die entsprechende Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung und setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich durch.
Wenn Sie nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, unterbreiten wir Ihnen vorab einen transparenten Kostenvorschlag, welcher sich selbstverständlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) richtet.
Sprechen Sie uns daher gerne unverbindlich an.
(040) 228 6016 00
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Unsere Erfahrung & Qualifikation
Fachanwaltskanzlei
Prozesserfahrung seit mehr als 10 Jahren
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
RA Dirk Buggenthin, LL.M.
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
RA Christian Bogdanow, LL.M.
Unsere Qualifikation & Erfahrung
- Als Rechts- und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten wir professionell und praxisgerecht zum Widerruf und Widerspruch von Lebens- und Rentenversicherungen.
- Als ehemaliger juristischer Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Hamburg verfügt Fachanwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht RA Dirk Buggenthin über langjährige praktische Erfahrung in der Beratung von Verbraucher gegenüber Versicherungen & Banken.
- RA Christian Bogdanow ist bereits seit 2004 als Rechtsanwalt tätig und seit 2012 ebenfalls Fachanwalt für Bank & Kapitalmarktrecht sowie seit 2013 zudem zugelassener Solicitor in England / Wales.
- Wir betreiben keine Massenverfahren und vertreten ausschließlich Privatpersonen und Verbraucher.
- Bei uns wird jedes Mandat persönlich und individuell betreut. Daher können wir bundesweit auf sehr erfolgreiche Vergleiche und Gerichtsverfahren vor Land- und Oberlandesgerichten zurückblicken.